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Einkommensteuer

Vermögensübertragung auf einen Rechtsträger ohne Betriebsvermögen

08.06.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: GmbH-Geschäftsführer

Das Wichtigste in Kürze

Bei der Verschmelzung einer vermögenslosen GmbH auf ihren Alleingesellschafter können sich steuerliche Besonderheiten ergeben. Eine aktuelle Verwaltungsverfügung zeigt, wie Übernahmegewinne und Übernahmeverluste im Rahmen des § 17 EStG zu behandeln sind und welche Einschränkungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten gelten.

Einer internen Verfügung der Finanzverwaltung können interessante Infos zu der Frage entnommen werden, was nach § 17 EStG steuerlich gilt, wenn eine (vermögenslose) GmbH auf ihren Alleingesellschafter verschmolzen wird.

Folgende Aussagen sind dazu zu treffen:

  • Bei Verschmelzung einer Körperschaft in das Privatvermögen ihres Gesellschafters nach § 8 Abs. 1 S. 2 UmwStG gelten die §§ 4, 5 und 7 UmwStG entsprechend.
  • Infolge des Vermögensübergangs ergibt sich nach § 4 Abs. 4 UmwStG ein Übernahmegewinn oder ein Übernahmeverlust.
  • Der Übernahmegewinn bzw. der Übernahmeverlust ist im Rahmen des § 17 EStG zu berücksichtigen.
  • Aufgrund der Anwendung des § 4 Abs. 5 S. 2 UmwStG vermindert sich ein Übernahmegewinn bzw. erhöht sich ein Übernahmeverlust um die Bezüge im Sinne des § 7 UmwStG.
  • Das hat zur Folge, dass ein entstehender Übernahmeverlust nach § 4 Abs. 6 S. 4 UmwStG höchsten mit 60 % der Bezüge nach § 7 UmwStG als Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen ist.

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