Sonstiges Steuerrecht
Statistische Daten zur Betriebsprüfung 2024
26.01.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler
Das Wichtigste in Kürze
Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das Bundesfinanzministerium jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder. Die Ergebnisse für 2024 wurden nun veröffentlicht.
Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das Bundesfinanzministerium jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder. Die Ergebnisse für 2024 wurden nun veröffentlicht.
Einige interessante Daten im Überblick:
- In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2024 bundesweit 12.359 Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 10,9 Mrd. EUR festgestellt.
- Von den 8.832.707 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, sind 140.764 Betriebe geprüft worden. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 1,6 % im Durchschnitt. Bei den Großunternehmen betrug die Quote 29,6 %.
- Ferner wurden 6.214 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften, bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.
Merke: Die detaillierten Auswertungen und ergänzende Informationen zu den Betriebsprüfungsergebnissen findet man im Monatsbericht November 2025 auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Ähnliche Artikel
Sonstiges Steuerrecht
Biogasanlage: Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger in Gefahr
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger bleiben nur dann von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich begünstigten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Fahrten zu einer gewerblichen Biogasanlage können die Befreiung gefährden. Das gilt auch bei rechtlich getrennten Betrieben, wenn ihre tatsächlichen Abläufe wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind. Schon einzelne nicht begünstigte Fahrten können Steuer auslösen.
09.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Land- und Forstwirte
Sonstiges Steuerrecht
Gemeinnützigkeit sichern: Diese Fehler können Vereine den Status kosten
Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann für Vereine erhebliche steuerliche Folgen haben. Gefährdet ist sie nicht nur durch fehlerhafte Satzungsänderungen, sondern auch durch unzulässige Zuwendungen, überhöhte Vergütungen, zweckwidrig eingesetzte Mittel oder dauerhaft defizitäre wirtschaftliche Tätigkeiten. Vereine sollten ihre Geschäftsführung daher sorgfältig dokumentieren, kritische Entscheidungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf das Finanzamt einbeziehen.
11.08.2026 · 9 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler
Sonstiges Steuerrecht
Verlust der Gemeinnützigkeit kann erhebliche Steuernachzahlungen auslösen
Der Entzug der Gemeinnützigkeit kann für Vereine gravierende steuerliche Folgen haben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass geringfügige Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
31.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler