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Steuern

Gestaltungen mit § 6b EstG bei Einbringungen und Umwandlungen optimal umsetzen

10.11.2025 · 2 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Wer ein Betriebsgrundstück verkauft, kann durch aufgedeckte „stille Reserven“ in eine hohe Steuerfalle tappen. Doch mit § 6b EStG lässt sich die Steuerlast geschickt aufschieben – ideal auch bei Umwandlungen und Einbringungen.

Steuern sparen bei Immobilienverkäufen: So nutzen Sie § 6b EstG clever aus!

Wer ein Betriebsgrundstück verkauft, kann durch aufgedeckte „stille Reserven“ in eine hohe Steuerfalle tappen. Doch mit § 6b EStG lässt sich die Steuerlast geschickt aufschieben – ideal auch bei Umwandlungen und Einbringungen.

Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen!

Beim Verkauf von Betriebsgrundstücken können hohe Steuern entstehen. Doch mit der richtigen Strategie lassen sich diese vermeiden. Der Schlüssel liegt in der Nutzung des § 6b EStG, der eine Steuerstundung ermöglicht.

Was bedeutet das konkret?

Wenn Sie ein Grundstück oder Gebäude aus Ihrem Betriebsvermögen verkaufen, können Sie die aufgedeckten stillen Reserven auf neue Investitionen übertragen und so die Steuerlast verschieben. Diese Investitionen müssen im Jahr des Verkaufs oder in den folgenden Jahren getätigt werden. Besonders vorteilhaft ist dies auch bei Umwandlungen oder Einbringungen von Unternehmen. Hierbei lassen sich steuerliche Rücklagen bilden, die in Verlustgesellschaften aufgelöst werden können, um von deren Verlusten zu profitieren und die Steuerlast weiter zu senken.

Wie setzen Sie das um?

  1. Planen Sie langfristig: Überlegen Sie, ob und wann Sie Ihr Betriebsvermögen veräußern möchten und planen Sie die Reinvestitionen frühzeitig.
  2. Nutzen Sie steuerliche Rücklagen als Steuerplanungsinstrument: Bilden Sie Rücklagen, um die Steuerlast in günstigere Zeiträume zu verschieben.
  3. Strategische Einbringungen: Betrachten Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in eine andere Gesellschaft einzubringen, um steuerliche Verluste auszunutzen.

Fazit

Die Nutzung von § 6b EStG bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Steuerlast erheblich zu reduzieren oder zumindest eine Steuerstundung zu erreichen. Besprechen Sie mit uns, wie Sie diese Strategie optimal für Ihre individuelle Situation einsetzen können. Wir stehen bereit, um Sie umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass Sie die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Steuerangelegenheiten treffen.

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