Einkommensteuer
Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen wegen Aktivrente
06.05.2026 · 1 Min. Lesezeit · Für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Wichtigste in Kürze
Müssen Steuerzahler, die neben ihrer Rente noch Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen, Einkommensteuer- Vorauszahlungen leisten und erfolgte die Berechnung der Höhe dieser Vorauszahlungen vor dem 1.1.2026? Dann kann es durch die Anwendung der Neuregelungen zur Aktivrente seit dem 1.1.2026 nach § 3 Nr. 21 EStG zu einer Minderung oder sogar zum Wegfall der laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 kommen.
Müssen Steuerzahler, die neben ihrer Rente noch Arbeitslohn aus einem Beschäftigungsverhältnis beziehen, Einkommensteuer- Vorauszahlungen leisten und erfolgte die Berechnung der Höhe dieser Vorauszahlungen vor dem 1.1.2026? Dann kann es durch die Anwendung der Neuregelungen zur Aktivrente seit dem 1.1.2026 nach § 3 Nr. 21 EStG zu einer Minderung oder sogar zum Wegfall der laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026 kommen.
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