Erbschaft-/Schenkungsteuer
Nießbrauchsverzicht: Steuerfalle bei der Hofnachfolge
13.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Land- und Forstwirte
Das Wichtigste in Kürze
Die steuerbegünstigte Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs schützt nicht automatisch vor späterer Schenkungsteuer. Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass der spätere Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht eine eigenständige steuerpflichtige Schenkung auslösen kann. Hofübergeber sollten geplante Änderungen daher frühzeitig steuerlich prüfen.
Die steuerbegünstigte Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ermöglicht häufig eine nahezu steuerfreie Hofnachfolge. Ein aktuelles Urteil zeigt jedoch, dass spätere Änderungen unerwartet Schenkungsteuer auslösen können.
Steuerfreie Hofübergabe nicht automatisch dauerhaft gesichert
Land- und forstwirtschaftliches Vermögen profitiert bei Schenkungen und Erbschaften von umfangreichen Begünstigungen. In vielen Fällen bleiben durch den 85-prozentigen Verschonungsabschlag und weitere Freibeträge selbst größere Betriebe vollständig steuerfrei.
In der Praxis übertragen Hofeigentümer ihren Betrieb häufig bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation und behalten sich ein Nießbrauchsrecht vor. Dadurch können sie die Erträge weiterhin nutzen oder den Betrieb zunächst selbst bewirtschaften.
Verzicht auf Nießbrauch kann steuerpflichtig werden
Gibt die Übergeberin oder der Übergeber die Bewirtschaftung später auf und verzichtet auf den Nießbrauch, kann darin eine eigenständige Schenkung liegen.
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass für diesen Vorgang die Steuervergünstigungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nicht gelten (Urteil vom 31.03.2025, Az. 3 K 28/24). Der aufgegebene Nießbrauch stellt nach Auffassung des Gerichts kein begünstigtes Landwirtschaftsvermögen dar.
Praxisbeispiel
Überträgt ein Landwirt seinen Hof auf die Tochter und behält sich ein Nießbrauchsrecht vor, bleibt die Übertragung häufig steuerfrei. Verzichtet er einige Jahre später auf den Nießbrauch, erhöht sich der Vermögenswert der Tochter erneut. Dieser Vorteil kann als steuerpflichtige Schenkung behandelt werden, obwohl die ursprüngliche Hofübergabe begünstigt war.
Gestaltung frühzeitig prüfen
Das Urteil verdeutlicht, dass nicht nur die Betriebsübertragung selbst, sondern auch spätere Änderungen sorgfältig geplant werden sollten. Vor einem Verzicht auf bestehende Nießbrauchsrechte empfiehlt sich eine steuerliche Prüfung möglicher Alternativen. Je nach Einzelfall können angepasste Übergaberegelungen oder andere Nachfolgegestaltungen helfen, zusätzliche Schenkungsteuerbelastungen zu vermeiden.
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