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Sonstiges Steuerrecht

Veräußerung oder Aufgabe eines (Teil-)Betriebs: Einmaligen Steuerfreibetrag gut planen

09.06.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Alle Steuerzahler

Das Wichtigste in Kürze

Der Freibetrag für Betriebsaufgaben oder Betriebsveräußerungen ist eine bedeutende Steuerbegünstigung, die es allerdings nur einmal im Leben gibt. Deshalb gilt es, ihn strategisch gut einzusetzen und nicht für „kleinere Fälle“ aufzubrauchen.

Der Freibetrag für Betriebsaufgaben oder Betriebsveräußerungen ist eine bedeutende Steuerbegünstigung, die es allerdings nur einmal im Leben gibt. Deshalb gilt es, ihn strategisch gut einzusetzen und nicht für „kleinere Fälle“ aufzubrauchen.

Hintergrund

Wer einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil verkauft oder mit werthaltigen stillen Reserven aufgibt, kann für einen daraus entstehenden Gewinn einen Freibetrag in Höhe von 45.000 EUR beantragen (§ 16 Abs. 4 Einkommensteuergesetz). Beträgt der Gewinn über 136.000 EUR, wird der Freibetrag um den übersteigenden Betrag abgeschmolzen. Ab einem Gewinn von 181.000 EUR ist er komplett aufgebraucht.

Auf begünstigte Vorgänge achten

Begünstigte Vorgänge sind die klassische Veräußerung oder Betriebsaufgabe eines gewerblichen oder freiberuflichen Betriebs oder eines in sich geschlossenen Teilbetriebs sowie die Übertragung eines gesamten Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft.

Merke: Wichtig ist die erkennbare Einstellung der bisherigen Tätigkeit oder zumindest Übertragung bzw. Entnahme aller wesentlichen Betriebsgrundlagen einschließlich Sonderbetriebsvermögen. Zu vermeiden ist insbesondere die Zurückbehaltung von Immobilien (mit z. B. anschließender Vermietung).

Bei mehreren (Teil-)Betrieben gut planen

Wer mehrere (Teil-)Betriebe oder Mitunternehmeranteile hat, sollte den Freibetrag für den Vorgang einsetzen, der die größte steuerliche Entlastung bringt. Deshalb sollte er nicht für Gewinne über 181.000 EUR oder für recht kleine Gewinne verbraucht werden, wenn absehbar ist, dass es später zu besseren Einsatzmöglichkeiten kommt.

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