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Sonstiges

Optimierung der Versorgungswerkrente

01.04.2026 · 15 Min. Lesezeit · Für: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Wichtigste in Kürze

Die Versorgungswerkrente ist der wesentliche Baustein der Altersvorsorge für Freiberufler. Durch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk gibt es keine Wahlmöglichkeit. Man kann aber beeinflussen, wie man die Rente gestaltet. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Möglichkeiten zur Optimierung der Versorgungswerkrente mit Blick auf die Bedürfnisse von Freiberuflern.

Die Versorgungswerkrente ist der wesentliche Baustein der Altersvorsorge für Freiberufler. Durch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk gibt es keine Wahlmöglichkeit. Man kann aber beeinflussen, wie man die Rente gestaltet. Der Beitrag zeigt die wichtigsten Möglichkeiten zur Optimierung der Versorgungswerkrente mit Blick auf die Bedürfnisse von Freiberuflern. Sich mit diesen Optimierungsmöglichkeiten zu beschäftigen, ist wirtschaftlich sinnvoll, weil die Unterschiede zwischen Handeln und Nichtstun über die Zeit sechsstellige Beträge ausmachen können.

1. Das Wesen der Versorgungswerkrente

Die Versorgungswerkrente ist eine Leibrente, die – analog zur gesetzlichen Rentenversicherung – gewisse Rahmenbedingungen vorgibt. Jedes Versorgungswerk hat zwar seine eigene Satzung. Trotzdem gibt es einige grundlegende Gemeinsamkeiten in allen Versorgungswerken.

1.1 Steuerliche Einordnung

Die Beiträge in das Versorgungswerk sind sog. Altersvorsorgeaufwand (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Damit können die Beiträge

  • bei Ledigen im Jahr 2026 bis zu einem Betrag von 30.826 EUR zu 100 % als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuer abgezogen werden;
  • bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag auf einen gemeinsamen (!) Höchstbetrag von 61.652 EUR. Wenn einer der beiden Ehegatten den Höchstbetrag nicht erreicht, kann dieser vom anderen Ehegatten im Rahmen der sog. Zusammenveranlagung genutzt werden.

In diese Höchstbeträge fließen alle Beiträge ein, die für die gesetzliche Rentenversicherung, sog. Rürup-(Basis-)Renten und in Versorgungswerke eingezahlt werden.

Im Rentenbezug wird die Versorgungswerkrente nach den Regeln des Alterseinkünftegesetzes besteuert. Je nach Jahr des ersten Rentenbezugs wird ein bestimmter Prozentsatz der Rente im ersten Jahr als steuerpflichtig definiert. Im Jahr 2026 sind dies 84 %. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um 0,5 % bis 2058 100 % erreicht sind.

Faktisch bedeutet dies: Im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs wird anhand des Prozentsatzes ein steuerpflichtiger und ein steuerfreier Teil der Rente festgestellt. Der steuerfreie Teil wird als absoluter Betrag festgeschrieben und dann jedes Jahr von der Gesamtrente abgezogen. Damit sind alle Rentensteigerungen immer zu 100 % steuerpflichtig.

1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das EStG legt fest, dass die Rentenansprüche nicht vor dem 62. Lebensjahr des Rentenberechtigten realisiert werden dürfen, eine Rückzahlung der Beiträge nicht möglich ist und es keinen Todesfallschutz geben darf, abgesehen von Ehegatten und Kindern. Man muss sich also darüber im Klaren sein, dass auf eingezahlte Beiträge wirtschaftlich nicht mehr zugegriffen werden kann. Eine Rückzahlung ist nur in Form der Rentenzahlung möglich.

Der Rentenanspruch ist eine Leibrente. Man erhält diese Rente also immer bis zum Tod, egal wie alt man wird. Die Versorgungswerkrente sichert also das sog. Langlebigkeitsrisiko optimal ab. Hinsichtlich des Regelrentenbeginns orientieren sich viele Versorgungswerke an der gesetzlichen Rentenversicherung. Dort gilt ab dem Geburtsjahrgang 1964: Rente ohne Abschläge gibt es ab 67. Die Versorgungswerke orientieren sich auch nicht unbedingt an den bekannten 0,3 %-Abschlag pro Monat des vorzeitigen Rentenbezugs bei der gesetzlichen Rente. Hier gibt es die unterschiedlichsten Modelle, die teils besser und teils schlechter sind als diese Referenzgröße.

Im Vergleich zur gesetzlichen Rente gibt es einen bedeutsamen Unterschied:

Der Bezugszeitpunkt der Renten kann im Zeitfenster, das die Satzung vorgibt, frei gewählt werden und hat keinen Zusammenhang mit der tatsächlichen Berufstätigkeit als Freiberufler. Man kann die Rente vorzeitig beziehen und trotzdem weiterarbeiten. Und man kann auch aufhören zu arbeiten und den Rentenbezug trotzdem hinauszögern. Das Zeitfenster des möglichen Rentenbezugs liegt bei den meisten Versorgungswerken zwischen dem 62. und dem 70. Lebensjahr. Im Verhältnis zum Regelrenteneintritt sind dies maximal fünf Jahre früher bzw. drei Jahre später.

2. Option A: Optimierung durch vorzeitigen Rentenbezug

Zielgruppe für die Optimierungsüberlegungen zum vorzeitigen Rentenbezug sind alle Freiberufler, die

  • a ihr Berufsleben früher als mit 67 beenden wollen,
  • b einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem vorzeitigen Rentenbezug erwarten,
  • c aus dem vorzeitigen Rentenbezug Kapital freisetzen wollen, dass für andere Zwecke benötigt wird, z. B. zur Tilgung von Restschulden aus dem privaten Bereich (Eigenheim) oder dem beruflichen Bereich (z. B. Praxisfinanzierung) vor Renteneintritt.

2.1 Wann steht die Entscheidung für diesen Optimierungsschritt an?

Mit diesem Optimierungsschritt braucht man sich erst mit dem 61. Lebensjahr zu beschäftigen, da ein frühzeitiger Rentenbezug in aller Regel erst ab 62 möglich ist. Auch hier ist ein Blick in die Satzung wichtig. Unsere nachfolgenden Rechenbeispiele beziehen sich auf die Versorgungswerkrente aus dem Versorgungswerk der Steuerberater NRW. Dort ist ganz konkret geregelt:

§ 16 Abs. 2 der Satzung

Auf Antrag wird die Altersrente mit Vollendung eines früheren Lebensjahres als nach Abs. 1, jedoch maximal um 60 Monate, … vorgezogen gewährt.

2.2 Was sind die Folgen eines vorzeitigen Rentenbezugs?

Ab dem Rentenbezug zahlt man keine Beiträge ins Versorgungswerk mehr. Das klingt profan, ist aber für die wirtschaftliche Überlegung hinsichtlich eines freigesetzten Kapitals ein wichtiger Punkt: Man spart die Beiträge. Allerdings entfallen dadurch auch steuerlich zu 100 % abzugsfähige Sonderausgaben. Der Nach-Steuer-Effekt ist also deutlich geringer als die Höhe der eingesparten Beiträge. Dies gilt insbesondere dann, wenn weitergearbeitet wird.

Die Rente fließt vorzeitig, muss aber versteuert werden, und zwar faktisch mit mind. 84 % (erstmaliger Rentenbezug ab 2026). Die darauf lastende Steuer ist umso höher, je höher das restliche Einkommen ist, da die Versorgungswerkrente quasi on top kommt. Dies ist auch ein wichtiger Faktor, wenn weitergearbeitet wird. Die Höhe der Rente ist zudem niedriger als bei regulärem Rentenbeginn. Die Reduzierung des Rentenanspruchs erfolgt auf zwei Ebenen:

§ 16 Abs. 2 der Satzung

  • Für die ersten 12 Monate jeweils 0,52 %
  • Für die zweiten 12 Monate jeweils 0,47 %
  • Für die dritten 12 Monate jeweils 0,43 %
  • Für die vierten 12 Monate jeweils 0,40 %
  • Für die fünften 12 Monate jeweils 0,37 %

Ein prozentualer Abschlag pro Monat des vorzeitigen Bezugs berücksichtigt die voraussichtlich längere Bezugsdauer der Rente. Dieser Abschlag ist je nach Versorgungswerk unterschiedlich und kann der jeweiligen Satzung entnommen werden. Gleichzeitig wird aber auch der Einzahlungszeitraum verkürzt. Man muss also nicht nur den in der jährlichen Mitteilung des Versorgungswerks genannten Anspruch prozentual kürzen, sondern zuerst den geringeren Rentengrundanspruch ermitteln. Viele Versorgungswerke bieten inzwischen dazu auf ihrer Homepage Online-Rechner an.

Zusätzlich gibt es eine steuerliche Folgewirkung. Durch das frühere erste Rentenbezugsjahr ist der Besteuerungsanteil niedriger. Da sich dieser Prozentsatz pro Jahr aber nur um 0,5 Prozentpunkte verändert, ergibt sich daraus in aller Regel kein entscheidungsrelevanter Unterschied.

2.3 Der Wettcharakter der Entscheidung

Die Versorgungswerkrente ist eine Leibrente und wird bis zum Tod gezahlt. Dies bedeutet: Wie viel Rente man insgesamt kumuliert erhält, weiß man – zum Glück – im Zeitpunkt der Entscheidung nicht. Lebt man besonders lange, wird es immer besser sein, die (höhere) Rente zu beziehen, denn über die Jahre wird dann der "Vorsprung" des vorzeitigen Rentenbezugs aufgeholt und überholt. Man kann also nur berechnen, zu welchem Zeitpunkt sich die Zahlungen aus den verschiedenen Rentenbezugszeitpunkten ausgleichen – eine sog. Break-even-Berechnung. Der Break-even sagt aus, wie alt man werden muss, damit der spätere Rentenbezug vorteilhaft wird.

Diesen Break-even setzt man dann ins Verhältnis zur statistischen Lebenserwartung bzw. der eigenen Vorstellung davon. Dann bekommt man ein Gefühl dafür, bei welcher Alternative die Chancen besser stehen, die Wette zu gewinnen.

  • Die allgemeine Lebenserwartung liegt laut destatis.de aktuell für Männer bei ca. 83 Jahren und für Frauen bei ca. 85 Jahren.
  • Allerdings hat z. B. die Dachorganisation aller Versorgungswerke (abv.de) vor 20 Jahren für die Gruppe aller Freiberufler ermittelt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung hier ca. sechs Jahre höher liegt: Damit wäre nach heutigen Maßstäben für Männer mit einer Lebenserwartung von 89 Jahren und bei Frauen mit 91 Jahren zu vergleichen.
  • Auf wie-alt-werde-ich.de kann man selbst "errechnen", welche persönliche Lebenserwartung prognostiziert werden kann.

2.4 Vereinfachte "Vor-Steuer-Berechnung"

Wir rechnen unsere folgenden Beispiele anhand der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater NRW stbv-nrw.de.

Das Vorziehen des Rentenanspruchs ist bis zu fünf Jahre möglich. Die Minderungsfaktoren sind pro Jahr des vorweggenommenen Rentenbezugs unterschiedlich (siehe Tabelle oben). Hinzu kommt aufgrund der verkürzten Beitragszahlung eine weitere Minderung

Durch den vorzeitigen Rentenbezug kann Liquidität freigesetzt werden, um z. B. Restschulden bis zum Renteneintritt zurückzuführen oder um frei verfügbare Liquidität zu erhalten und sich besondere Wünsche zu erfüllen.

Vereinfachte Vor-Steuer-Berechnung: Rentenbezug ab 62 (und damit fünf Jahre früher)

Bei einem aktuellen Beitrag von 1.000 EUR pro Monat in das Versorgungswerk ergibt sich im betrachteten Szenario die Möglichkeit, bereits ab dem 62. Lebensjahr eine Rente in Höhe von 3.000 EUR monatlich zu beziehen. Entscheidet man sich für diesen früheren Rentenbeginn, entfallen gleichzeitig weitere Beitragszahlungen für einen Zeitraum von 60 Monaten, was einer Ersparnis von insgesamt 60.000 EUR entspricht. Zusätzlich werden in diesen fünf Jahren Renteneinnahmen in Höhe von 180.000 EUR erzielt (60 Monate × 3.000 EUR). Zusammengenommen ergibt sich daraus ein freigesetztes Kapital von 240.000 EUR vor Steuern.

Dem gegenüber steht der reguläre Rentenbeginn ab dem 67. Lebensjahr mit einem monatlichen Rentenanspruch von 4.500 EUR. Die Differenz zur früheren Rente beträgt somit 1.500 EUR pro Monat. Um zu ermitteln, ab wann sich die höhere reguläre Rente finanziell ausgleicht, wird das zuvor freigesetzte Kapital von 240.000 EUR durch die monatliche Differenz von 1.500 EUR geteilt. Daraus ergibt sich ein Break-even nach 160 Monaten, also nach 13 Jahren und 4 Monaten. Das bedeutet: Man müsste "nur" älter werden als 80 Jahre und 4 Monate, damit der spätere Rentenbezug besser ist, und das ist sehr wahrscheinlich. Ein vorzeitiger Rentenbezug ist in diesem Versorgungswerk unter normalen Umständen also wirtschaftlich scheinbar (!) keine gute Idee. Denn so einfach die Mathematik dahinter ist, so falsch ist das Ergebnis für den Einzelnen, weil die steuerlichen Effekte nicht beachtet werden. Wir unterstellen dafür im Erwerbsleben einen Grenzsteuersatz von 42 % und nach Renteneintritt von 35 %. Daraus ergibt sich für den kumulierten Liquiditätsvergleich:

Der Schnittpunkt der Linien hat sich kaum verändert. Er hat sich sogar von 80,4 Jahren auf 78,75 verkürzt. Der reguläre Rentenbezug ist also unter Berücksichtigung der Steuer noch attraktiver als der vorgezogene. Wenn man sich trotzdem für die vorgezogenen Rente entscheidet, muss am Ende die niedrigere Rente aber auch zum Leben reichen! Wenn die Altersvorsorge im Wesentlichen auf die Versorgungswerkrente aufgebaut ist, müssen auch Rahmenbedingungen wie Wohnkosten im Alter, Kosten der Krankenversicherung, Steuern usw. beachtet werden.

Eine deutlich höhere Abweichung ergibt sich im Übrigen, wenn man sich das maximal freisetzbare Kapital anschaut. Denn die 240.000 EUR vor Steuern schrumpfen nach Steuern auf 139.200 EUR. Insbesondere wenn es um die Tilgung von Restschulden geht, darf dieser Effekt nicht vergessen werden.

Merke: Die notwendige individuelle Berechnung nach Steuern ist immer dann unerlässlich, wenn mit den freigesetzten Mitteln z. B. Darlehen bis zum Renteneintritt abbezahlt werden sollen. Eine Entscheidung für einen vorzeitigen Rentenbezug sollte daher niemals ohne individuelle "Nach-Steuer-Berechnung" vorgenommen werden, weil sonst die Gefahr von Fehlentscheidungen zu groß ist.

3. (Attraktive) Option B: Das Hinauszögern des Rentenbezugs

Zielgruppe für diese Optimierungsüberlegung sind alle Freiberufler, die

  • länger als bis zum regulären Rentenbeginn arbeiten wollen und dann die Rente erst später benötigen und die
  • einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem späteren Rentenbezug erwarten.

3.1 Wann steht die Entscheidung für diesen Optimierungsschritt an?

Wenn man länger arbeiten möchte, reicht es nicht, einfach keinen Antrag zu stellen, sondern man muss aktiv werden. Hier beispielhaft ein Auszug aus der Satzung des Versorgungswerks der Steuerberater NRW:

§ 16 Abs. 3 der Satzung

Auf Antrag kann der Beginn der Altersrente über die Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden, jedoch längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Der Antrag ist schriftlich oder in Textform zu stellen.

Weil das Hinauszögern des Rentenbezugs oft wirtschaftlich sehr attraktiv ist, sollte man sich frühzeitig – also ab dem 40. Lebensjahr – strukturell mit dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge beschäftigen. Wenn man die Rente maximal bis zum 70. Lebensjahr hinauszögern will, aber nicht bis dahin arbeiten möchte, müssen bis zum geplanten Rentenbeginn finanzielle Polster geschaffen werden, aus denen die zeitliche Lücke zwischen Ende des Arbeitslebens und dem Rentenbezug geschlossen werden kann.

3.2 Was sind die Folgen eines späteren Rentenbezugs?

Ab dem regulären Renteneintrittszeitpunkt sehen die Satzungen der Versorgungswerke in aller Regel vor, dass keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Man erwirbt also die Rentensteigerungen ohne Beitragszahlung. Das ist ein Grund für die wirtschaftliche Attraktivität. Bei unserem Beispiel des VZN Nordrhein erhöht sich der Rentenanspruch nach folgender Regelung:

§ 16 Abs. 3 der Satzung

Der Erhöhungsbetrag ergibt sich aus folgender Berechnung:

Für jedes Lebensjahr, in dem Beiträge weiter gezahlt oder eine Rente nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich der spätere Rentenanspruch pro 1.000 EUR entsprechend eines festgelegten Steigerungssatzes. Im Alter von 65 Jahren ergibt sich je 1.000 EUR ein zusätzlicher monatlicher Rentenanspruch von 4,63 EUR. Wird die Inanspruchnahme der Rente weiter hinausgeschoben beziehungsweise werden weiterhin Beiträge geleistet, steigt dieser Wert schrittweise an: Mit 66 Jahren beträgt der Zuschlag 4,72 EUR, mit 67 Jahren 4,81 EUR und mit 68 Jahren 4,90 EUR pro Monat. Im Alter von 69 Jahren erhöht sich der zusätzliche Rentenanspruch auf 5,00 EUR je 1.000 EUR, und erreicht schließlich mit 70 Jahren einen Wert von 5,11 EUR monatlich.

Wenn die Rentenzahlung um einen Zeitraum von drei Jahren hinausgezögert wird, erhöht sich der Rentenanspruch dadurch in unserem Beispiel bei einer Jahresrente von 4.500 EUR × 12 = 54.000 EUR um:

  • 54 × 4,90 EUR = 264,60 EUR
  • + 54 × 5,00 EUR = 270,00 EUR
  • + 54 × 5,11 EUR = 275,94 EUR
  • = 810,54 EUR pro Monat

Auch hier handelt es sich natürlich um eine Wette auf ein langes Leben. Es ist analog eine Berechnung anzustellen, wann der Break-even eintritt und wie dieser mit der eigenen Erwartung an die Lebenserwartung korrespondiert.

Rentenbezug ab dem 70. Lebensjahr Zuschlag von 18 % ohne Beitragszahlung ab dem 67. Lebensjahr

Regulärer Rentenbezug ab 67

  • 36 Monate × 4.500 EUR = 162.000 EUR

Rentenzuschlag bei späterem Bezug

  • + 18 % = + 810 EUR

Break-even: 162.000 EUR ÷ 810 EUR = 200 Monate = 16,8 Jahre

Ein späterer Rentenbezug amortisiert sich also mit 87 Jahren (gerechnet mit dem Rentenbezug ab dem 70. Geburtstag). Dies liegt immer noch vor der statistischen Lebenserwartung eines Freiberuflers. Das bedeutet: Man müsste "nur" älter als 87 Jahre werden, damit sich der hinausgezögerte Rentenbezug gelohnt hat. Statistisch gesehen werden mit Bezug auf die Gesamtbevölkerung ca. 40 % der heute 45-Jährigen älter als 90 Jahre. Dieser Anteil liegt bei Freiberuflern dann noch höher.

Auch hier gilt: Nur eine Nach-Steuer-Berechnung zeigt den tatsächlichen Vergleich zwischen den beiden Optionen. Wir unterstellen auch hier im Erwerbsleben (in dem Fall bis 70 Jahre) einen Grenzsteuersatz von 42 % und nach Renteneintritt von 35 %.

Durch die Nach-Steuer-Betrachtung verbessert sich der Schnittpunkt auf 86 Jahre. Das bei regulärem Rentenbezug im Vergleich freisetzbare Kapital sinkt von 162.000 EUR auf 105.300 EUR mit Ende des 69. Lebensjahres. Wird man älter als 85 Jahre, geht die Schere des wirtschaftlichen Vorteils sehr schnell und sehr deutlich auf.

Die kumulierten Rentenzahlungen nach Steuern zeigen je nach gewähltem Rentenbeginn unterschiedliche Entwicklungen über die Lebensjahre hinweg. Beginnt die Rentenzahlung erst ab dem 70. Lebensjahr, ergeben sich bis zum 80. Lebensjahr kumulierte Einnahmen in Höhe von 414.180 EUR und bis zum 90. Lebensjahr in Höhe von 828.360 EUR.

Wird die Rente hingegen bereits ab dem 67. Lebensjahr bezogen, liegen die kumulierten Rentenzahlungen bis zum 70. Lebensjahr bei 105.300 EUR. Bis zum 80. Lebensjahr steigen sie auf 456.300 EUR und erreichen bis zum 90. Lebensjahr insgesamt 807.300 EUR.

Aus dem Vergleich der beiden Varianten ergibt sich zunächst ein Nachteil für den späteren Rentenbeginn: Bis zum 70. Lebensjahr beträgt der „Verlust“ 105.300 EUR, bis zum 80. Lebensjahr reduziert sich dieser auf 42.120 EUR. Erst im weiteren Verlauf kehrt sich das Bild um, sodass bis zum 90. Lebensjahr ein Vorteil von 21.600 EUR zugunsten des späteren Rentenbeginns entsteht.

Das Modell des hinausgezögerten Rentenbeginns ist im Ergebnis nur dann zu empfehlen, wenn

  • man sowieso länger arbeiten möchte und deshalb bis zum späteren Rentenbezugszeitpunkt nicht auf die Rente angewiesen ist und
  • man rechtzeitig andere Bausteine der Altersvorsorge aufbaut und über dieses Modell den Teil der Altersvorsorge stärken will, der als Leibrente das Langlebigkeitsrisiko absichert.

4. Option C: Optimierung durch freiwillige Mehrzahlung

Zielgruppe für diese Optimierungsüberlegung sind alle Beitragszahler, die für die Altersvorsorge mehr tun wollen als nur das Notwendigste. Denn auch wenn das Verhältnis zwischen Beitrag und Rente in den Versorgungswerken regelmäßig besser ist als in der gesetzlichen Rentenversicherung, muss man sich als Freiberufler die Frage stellen: Reicht mir der Rentenanspruch aus dem Versorgungswerk auf Basis der Pflichtbeiträge, um auch im Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können? Die Antwort wird regelmäßig lauten: Nein! Deshalb geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme:

Fazit: Hinsichtlich des Rentenbezugszeitpunkts kann man zusammenfassen: Der Rentenbezugszeitpunkt ist in letzter Konsequenz eine Wette auf ein langes Leben mit finanziell erheblichen Unterschieden. Wetten muss man. Wenn man sich damit nicht beschäftigt, erhält man automatisch die Rente zum regulären Renteneintrittszeitpunkt. Das kann individuell richtig sein, muss es aber nicht. Die Berechnungen vor Steuern sind relativ einfach und dies kann jeder für sich selbst berechnen. Eine zutreffende Berechnung nach Steuern und mit Berücksichtigung von realistischen Steigerungsraten für Beiträge und Renten verlangt jedoch viel mehr Informationen und Berechnungs-Know-how. Hier liegt die Beratungsaufgabe des Steuerberaters.

  • Welchen Lebensstandard habe ich?
  • Welche nominalen Zuflüsse werde ich ab Renteneintritt benötigen, um den gewünschten Lebensstandard zu halten?
  • Welche Bausteine stehen mir dafür zur Verfügung? Schuldenfreies Eigenheim, Kapitalvermögen, Rentenansprüche, vermietete Immobilien etc.
  • Aus welchen der Bausteine kann ich welche passiven Einkünfte erwarten?
  • Welche Bausteine verbrauchen sich (z. B. Kapitalvermögen) und welche Bausteine sichern das Langlebigkeitsrisiko ab?

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