Sonstiges Steuerrecht
Günstigere Hofübergabe: Gericht stärkt Kostenprivileg für Landwirte
08.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Land- und Forstwirte
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs lassen sich Notar- und Gerichtskosten erheblich reduzieren. Das Oberlandesgericht Celle hat nun entschieden, dass das gesetzliche Kostenprivileg auch dann erhalten bleiben kann, wenn der Betrieb in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht wird. Maßgeblich ist, dass der Hof im Ergebnis von einem Familienangehörigen übernommen und fortgeführt wird.
Die Übergabe eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs kann erhebliche Notar- und Gerichtskosten auslösen. Ein gesetzliches Kostenprivileg sorgt jedoch für spürbare Entlastung. Das Oberlandesgericht Celle hat nun bestätigt, dass diese Vergünstigung auch bei bestimmten Gestaltungen mit einer GbR erhalten bleibt.
Halbierte Bemessungsgrundlage senkt Kosten
Für die Übertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sieht das Gerichts- und Notarkostengesetz ein besonderes Gebührenprivileg vor. Statt des oftmals deutlich höheren Verkehrswerts wird für die Berechnung der Notar- und Gerichtskosten höchstens die Hälfte des festgestellten Grundsteuerwerts angesetzt.
Die Vergünstigung umfasst nicht nur die landwirtschaftlich genutzten Flächen, sondern auch Wohngebäude und Gebäudeteile, die vom Betriebsinhaber, dessen Familienangehörigen oder Altenteilern zu Wohnzwecken genutzt werden. Dadurch lassen sich die Kosten einer Hofübergabe erheblich reduzieren.
Voraussetzungen für das Gebührenprivileg
Das Kostenprivileg greift bei der Übertragung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Erbschaft. Voraussetzung ist, dass der Erwerber den Betrieb anschließend fortführt.
Mit Urteil vom 14. Oktober 2024 hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Begünstigung auch dann möglich ist, wenn ein Betrieb in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingebracht wird (Az. 7 W 4/24).
Fortführung des Betriebs entscheidend
Im entschiedenen Fall brachte ein Landwirt seinen Betrieb in eine GbR ein. Neben ihm selbst waren sein Sohn und zwei weitere Landwirte an der Gesellschaft beteiligt. Anschließend übertrug der Landwirt seinen Gesellschaftsanteil auf den Sohn, während die landwirtschaftlichen Grundstücke direkt auf diesen übergingen.
Das Gericht sah die Voraussetzungen des Kostenprivilegs als erfüllt an. Ausschlaggebend war, dass der Sohn als natürliche Person den Betrieb übernahm und fortführte. Der Hof verblieb damit im Familienbesitz. Dass die Bewirtschaftung gemeinsam mit weiteren Landwirten innerhalb einer GbR erfolgte, stand der Begünstigung nicht entgegen.
Signal für moderne Hofnachfolgen
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Familienbetriebe, die moderne Gesellschaftsstrukturen nutzen. Nach Auffassung des Gerichts soll das Gebührenprivileg die Fortführung landwirtschaftlicher Betriebe fördern. Dieses Ziel wird auch dann erreicht, wenn die Bewirtschaftung gemeinschaftlich erfolgt. Für die Praxis bedeutet das: Die steuerlich und organisatorisch sinnvolle Einbindung eines Betriebs in eine GbR muss nicht zwangsläufig zum Verlust des Kostenprivilegs führen.
Ähnliche Artikel
Sonstiges Steuerrecht
Biogasanlage: Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger in Gefahr
Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger bleiben nur dann von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie ausschließlich begünstigten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen. Fahrten zu einer gewerblichen Biogasanlage können die Befreiung gefährden. Das gilt auch bei rechtlich getrennten Betrieben, wenn ihre tatsächlichen Abläufe wirtschaftlich eng miteinander verbunden sind. Schon einzelne nicht begünstigte Fahrten können Steuer auslösen.
09.09.2026 · 2 Min. Lesezeit · Land- und Forstwirte
Sonstiges Steuerrecht
Gemeinnützigkeit sichern: Diese Fehler können Vereine den Status kosten
Der Verlust der Gemeinnützigkeit kann für Vereine erhebliche steuerliche Folgen haben. Gefährdet ist sie nicht nur durch fehlerhafte Satzungsänderungen, sondern auch durch unzulässige Zuwendungen, überhöhte Vergütungen, zweckwidrig eingesetzte Mittel oder dauerhaft defizitäre wirtschaftliche Tätigkeiten. Vereine sollten ihre Geschäftsführung daher sorgfältig dokumentieren, kritische Entscheidungen frühzeitig prüfen und bei Bedarf das Finanzamt einbeziehen.
11.08.2026 · 9 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler
Sonstiges Steuerrecht
Verlust der Gemeinnützigkeit kann erhebliche Steuernachzahlungen auslösen
Der Entzug der Gemeinnützigkeit kann für Vereine gravierende steuerliche Folgen haben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass geringfügige Verstöße gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.
31.07.2026 · 2 Min. Lesezeit · Alle Steuerzahler