Sonstiges Steuerrecht
Auch als Immobilist kann man sich fortbilden und hohe Aufwendungen als Werbungskosten absetzen
25.05.2026 · 2 Min. Lesezeit · Für: Freiberufler
Das Wichtigste in Kürze
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel "Immocation Steuerclass" als Werbungskosten anerkannt.
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel "Immocation Steuerclass" als Werbungskosten anerkannt.
Das FG kam zu der Überzeugung, dass die Aufwendungen für die "Immocation Steuerclass" nur durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung veranlasst waren und – auch nicht anteilig – durch die private Lebensführung. Der aus zwölf Lektionen mit 178 Videos bestehende Kurs sowie die weiteren Leistungen wie Kalkulationstools, Vorlagen, Sprechstunden etc. richten sich nach ihrem Inhalt an Personen, die mit Immobilien Einkünfte erzielen und dabei auch Steuern sparen wollen. Die Vermittlung der steuerlichen Grundlagen ist für das FG vergleichbar mit Steuerberatungskosten, die abziehbar sind, soweit sie bei Ermittlung der Einkünfte anfallen (BFH, Beschluss vom 28.05.2015, Az. VIII B 40/14, Abruf-Nr. 179575). Dass das Video-Angebot auch Themen enthielt, die mit den V+V-Einkünften nicht unmittelbar in Zusammenhang standen, focht das FG nicht an. Insgesamt diente das Programm dazu, die Verwaltung von Immobilien mit dem Fokus auf steuerliche Aspekte zu erleichtern (FG Sachsen, Urteil vom 01.10.2025, Az. 5 K 14/25, Abruf-Nr. 253398).
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